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Fr., 22. Mai 2020, 08:59 Uhr
Internationaler Tag der biologischen Vielfalt – Schutz für den seltenen Flussregenpfeifer
Vorsicht - Kiesinsel im Rhein in der Brutzeit nicht betreten
Betreten in der Brutzeit bis 31. Juli verboten! Die Kiesbank im Rhein im Hintergrund ist bei den seltenen Flussregenpfeifern begehrtes Brutbiotop. Damit sie nicht gestört werden, hat der Kreis Bergstraße eine Allgemeinverfügung auf Grundlage von Bundesgesetzen und EU-Richtlinien erlassen. Im Bild (von links): Natascha Schütze, im Auftrag der Staatlichen Vogelwarte für die Flussregenpfeifer zuständig und stellvertretende Vorsitzende der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz, der Kreisbeigeordnete Karsten Krug und Carolin Arras von der Unteren Naturschutzbehörde beim Kreis Bergstraße. Foto: Hannelore Nowacki
NORDHEIM – Im Kreis Bergstraße sind seltene Tier- und Pflanzenarten beheimatet, die besonders geschützt werden wie auch der kleine Flussregenpfeifer. Nur 15 Zentimeter misst der zierliche, hochbeinige Vogel von Kopf bis Fuß, der die kalte Jahreszeit ab Septemberim Mittelmeerraum oder sogar noch weiter südlich in Afrika verbringt und erst Ende März bis Anfang April nach Deutschland zurückkehrt. Offenbar gefällt es ihm auf der Kiesbank im Rhein auf der Gemarkung Nordheim gut, denn hier hat Natascha Schütze mit dem Fernglas einige Brutpaare entdeckt. Diese Vogelart sei selten geworden, erklärte sie im Pressegespräch, zu dem der Kreisbeigeordnete Karsten Krug am Ufer des Rheins bei Nordheim am Mittwochnachmittag eingeladen hatte. Dabei ging es um den Schutz des Flussregenpfeifers und den Internationalen Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai, passend dazu die Aktivitäten im Kreis Bergstraße, auf die Krug hinwies. Nach der ersten Biodiversitätskonferenz in Mörlenbach Anfang 2020 sei die zweite Konferenz in Vorbereitung. Natascha Schütze ist von der Staatlichen Vogelschutzwarte beauftragt, sich umden Flussregenpfeifer in Hessen zu kümmern, der während der Brutzeit vor Störungen geschützt werden muss. In Hessen finden sich nur noch 100 bis 200 Brutpaare, die als Lebensraum auch Kies- und Sandgruben annehmen, nachdem die bevorzugten Habitate, vor allem wenig bewachsene Kiesbänke in Flüssen, immer seltener wurden. Deshalb darf die langgestreckte Insel vor dem rechten Rheinufer bei Nordheim durch Allgemeinverfügung der Unteren Naturschutzbehörde beim Kreis Bergstraße seit 8. Mai bis zum 31. Juli nicht betreten werden, Hunde dürfen nicht freilaufen und nicht baden. Carolin Arras von der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Bergstraße wies darauf hin, dass Wasserfahrzeuge aller Art, auch Kanus und Modellschiffe, hier nicht erlaubt sind.
Ein Herz für die Flussregenpfeifer hat Natascha Schütze, die in offizieller Mission am Pressegespräch mit dem Kreisdezernenten Karsten Krug teilnahm. Foto: Hannelore Nowacki
Nachlesen kann man das vor Ort, denn die Allgemeinverfügung hängt an einigen Bäumen aus. Wer sich nicht an das Verbot hält, kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro rechnen. In den meisten Fällen dürfte es jedoch bei einer Geldbuße im zweistelligen Bereich bleiben, meinte der Kreisbeigeordnete, mit Kontrollen müsse gerechnet werden. Grundlage sind Bundesgesetze und EU-Richtlinien zum Vogelschutz. Carolin Arras erklärte, dass wegen der wechselnden Wasserstände keine Markierung angebracht werden könne, hofft aber nun durch die Veröffentlichung in der Presse, dass sich die Menschen des Verbots bewusst sind. Zum Freizeitvergnügen trägt gerade dieser Rheinabschnitt bei, die schöne Landschaft, die Gastwirtschaft, die Faszination, die der Rhein und die Insel auf die Ausflügler ausüben, die zum Teil von weiter her kommen. Das gab Günter Mössinger zu bedenken, der vom Pressegespräch erfahren hatte. Immerhin darf der Heimat- und Geschichtsverein, dessen Vorsitzender er ist, bei den Ferienspielen mit den Kindern am rechten Ufer des Rheins mit Sieben nach Gold suchen. Eine Mitteilung, die ihn wieder positiv stimmte. Übrigens dürfen auch Angler am rechten Rheinufer während der Brutzeit Rheinfische angeln. Die streng geschützten Flussregenpfeifer legen vier sandfarbene Eier, die perfekt getarnt in einer Mulde liegen. Nach 22 bis 28 Tagen schlüpfen die Küken, Nestflüchter, die zunächst nicht fliegen können und nach etwa 25 Tagen flügge werden. Auf den Hinweisschildern, die Natascha Schütze mitgebracht hatte, ist der niedliche Nachwuchs zu sehen. Hannelore Nowacki