Mo., 25. März 2019, 11:26 Uhr
AfD kritisiert Einschränkung der Plakatierungsmöglichkeiten
„Wadlbeißerei“
BÜRSTADT – Laut einer Pressemitteilung der AfD Bürstadt plane die Stadt Bürstadt auf Initiative der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien eine Einschränkung der Plakatierungsmöglichkeiten während des Wahlkampfs im Stadtgebiet: So „soll die erlaubte Plakatanzahl begrenzt und in manchen Bereichen die Plakatierung generell untersagt werden. Diese Reglementierung soll bereits für den Europawahlkampf gelten. Die Stoßrichtung dieser Initiative ist klar: Man will die Werbemöglichkeiten der AfD einschränken. Offensichtlich war die intensive Plakatierung der AfD in Bürstadt bei den vergangenen Wahlen den Altparteien ein Dorn im Auge, da sie nicht über eine adäquate Anzahl von Wahlhelfern verfügen, um mit der AfD mitzuhalten“, heißt es in der Pressemitteilung. „Mit dem Demokratieverständnis der Altparteien ist es nicht weit her. Schließlich leben junge Parteien von plakativen Werbemaßnahmen, insbesondere dann wenn
sie, wie im Fall der AfD, von Teilen der lokalen Medien boykottiert werden. Das Vorgehen der Altparteien würde man in Bayern als Wadlbeißerei bezeichnen.
Ist allein schon die Begrenzung der Plakatanzahl eine Benachteiligung der AfD, fordern manche, wie zu hören ist, einen Schritt weiter zu gehen. Man will das sogenannte „Bensheimer Modell“ durchsetzen. Soll heißen: Die „großen“ Parteien erhalten eine größere Anzahl an Plakaten, die noch kleinen Parteien erhalten entsprechend weniger – so praktiziert unter anderem in Bensheim und Einhausen. Maßstab sind die Wahlergebnisse der Vergangenheit. Bei der Landtagswahl war die AfD in Bürstadt zweitstärkste, in Bobstadt stärkste Kraft. Man darf gespannt sein, mit welchem Trick man zum Beispiel der SPD eine hohe Stückzahl zugestehen wird. Den Altparteien sei gesagt, dass alle Pläne, den Wahlkampf der AfD zu behindern auf Sand gebaut sind. Wir werden andere Möglichkeiten finden, die Bürger zu erreichen. Über Machenschaften wie diese werden wir alle Wähler informieren.“ zg