Mitmachen und wählen – die Interessen der Lampertheimer Jugend vertreten
Wahlen zum dritten Jugendbeirat im September
Der Jugendbeirat wird von den etwa 2.400 wahlberechtigten Lampertheimer Jugendlichen im Wahlzeitraum vom 17., 18. und 19. September gewählt. Malik Saleh will wieder kandidieren, Isabell Mayer und Theodora Nikolakopulou (rechts) sind dann über das erlaubte Alter hinaus. Beim Pressegespräch warben Fachdienstleiter Manfred Scholz und Bürgermeister Gottfried Störmer (rechts) für die Teilnahme an der Wahl. Foto: Hannelore Nowacki
LAMPERTHEIM – Der Jugendbeirat ist die politische Vertretung der Lampertheimer Jugend aus allen Stadtteilen, die es seit 2014 gibt und alle zwei Jahre zur Wahl steht. Bei einem Pressegespräch in der Zehntscheune zur anstehenden Wahl mit Bürgermeister Gottfried Störmer, Fachdienstleiter für Jugendförderung Manfred Scholz und drei Delegierten des amtierenden Jugendbeirates am Dienstagnachmittag erzählten die Vorsitzende Theodora Nikolakopulou, die 2. Vorsitzende Isabell Mayer und Malik Saleh, wie ihnen die Arbeit in diesem Gremium gefallen hat. Der 15-jährige Malik ist seit dieser Wahlperiode dabei und will wieder kandidieren, weil es ihm Spaß gemacht hat. Auch die beiden Vorsitzenden würden weitermachen, wenn da nicht das Alter wäre. Denn es gibt eine Altersbeschränkung – am Tage des Beginns der Amtsperiode am Stichtag 22. Oktober 2020 dürfen sie das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wählbar ist man frühestens mit Vollendung des 11. Lebensjahres. Vorsitzende Theodora Nikolakopulou hatte sich schon an den Vorbereitungen zur ersten Wahl aktiv beteiligt, wie Scholz berichtete. Und sie sei eine „Powerfrau“ waren sich Bürgermeister und Fachdienstleiter einig. „Man kann etwas bewegen“, meinte Bürgermeister Störmer mit Blick auf die zahlreichen Aktivitäten und politischen Einflussmöglichkeiten. In den politischen Gremien vertritt der Jugendbeirat die Interessen der Lampertheimer Jugendlichen, kann Vorschläge einbringen, berät und unterstützt die Gremien. Die Aufgaben sind vielfältig, von der Beratung Jugendlicher bis zur Zusammenarbeit mit anderen Jugendeinrichtungen. Fortbildung gehört dazu wie auch die regelmäßigen Sitzungen. Bis die Corona-Pandemie mit der Kontaktsperre kam, haben die zwölf Delegierten im Alter zwischen 14 und 18 Jahren einiges auf die Beine gestellt: Öffnung des Kindercafés in Hüttenfeld, Kinder- und Jugendkino in den kleinen Ferien, Sport & Fun Day im Schwimmbad, Media.Lab in den Herbstferien, Theaterfahrt nach Wiesbaden und das Jahresabschlusskonzert. Im Fahrgastbeirat und im Präventionsrat arbeiten sie mit und hatten an der Bahnhofsbegehung teilgenommen. Isabell Mayer lag besonders ihr Stadtteil Hofheim am Herzen. Treffen seien in der letzten Zeit schwieriger geworden, aber in den sozialen Netzwerken seien sie aktiv gewesen und haben Kontakte gepflegt, berichtete Theodora Nikolakopulou. Wichtig findet Bürgermeister Störmer, dass die Mitglieder des Jugendbeirates politische Zusammenhänge kennenlernen und Verantwortung für die Aufgaben übernehmen. Dass möglichst viele Jugendliche angesprochen werden können, hofft Störmer. Der Bürgermeister führt weitere motivierende Argumente an: „Es bringt ganz viel“, weiß er, „man trifft viele nette Leute und bekommt ungeahnteKontakte“.Hannelore Nowacki
Information
Der Jugendbeirat mit mindestens sechs, aber höchstens 15 Mitgliedern ist neutral, unabhängig von Parteien und Konfessionen und amtiert zwei Jahre. Die etwa 2.400 Wahlberechtigten bekommen zwei Anschreiben: Der erste Aufruft zur Einreichung der Wahlvorschläge wurde bereits am 17. Juni verschickt, eine Wahlbenachrichtigung folgt. Bei weniger als 16 Wahlvorschlägen werden die Mitglieder des Jugendbeirates benannt. Die Wahl findet an drei Tagen statt: am 17., 18. und 19. September. In allen Stadtteilen gibt es ein Wahlbüro. Mitglied des Jugendbeirates können Einwohner der Stadt Lampertheim unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit sein, wenn sie am Stichtag 22. Oktober 2020 das 11., aber noch nicht das 19. Lebensjahr vollendet haben. Das aktive Wahlrecht besitzen alle Jugendlichen mit Hauptwohnsitz in Lampertheim und Stadtteilen, die zu Beginn des Wahlzeitraums das 11. Lebensjahr, jedoch am Ende des Wahlzeitraums noch nicht das 19. Lebensjahr vollendet haben. Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis von Amts wegen eingetragen wird.