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  • Fr., 15. September 2017, 12:15 Uhr
    Informationen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie Wählen am Wahltag

    Wahlscheinanträge bis Freitag abgeben

    BÜRSTADT – Die Stadt Bürstadt weist darauf hin, dass Wahlscheinanträge nur noch bis zum Freitag, 22. September 2017, 18 Uhr entgegengenommen werden können. Im Falle nachweislich plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, besteht die Möglichkeit, noch bis zum Wahltag am 24. September 2017 Briefwahlunterlagen zu beantragen.
    Hierfür sind am Samstag, 23. September 2017, von 9 bis 12 Uhr und am Sonntag, 24. September 2017, von 9 bis 15 Uhr Sprechstunden beim Bürgerbüro der Stadt Bürstadt, Rathausstraße 2, eingerichtet.
    Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Behinderte Wahlberechtigte können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.
    Wahlberechtigte, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder die sie vielleicht verlegt haben, können dennoch wählen, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder wenn sie einen Wahlschein haben.
    Für den Fall, dass man im Wahlraum seines Wahlbezirks nicht persönlich bekannt ist, sollte der Personalausweis oder ein anderes amtliches Ausweispapier mitgebracht werden. Sofern der Wahlraum nicht bekannt ist, kann dieser durch einen kurzen Anruf bei der Wohnsitzgemeinde telefonisch unter 06206/701234 bei Frau Werner vom Wahlamt erfragt werden. zg

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