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Fr., 13. November 2020, 10:33 Uhr
STADTVERWALTUNG LAMPERTHEIM: 3. Sachstandsbericht zur Corona-Pandemie in Lampertheim / Sachstand 10.11.2020
Weitere Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Lampertheim informiert auch auf ihrer Internetseite www.lampertheim.de über die aktuellen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Foto: oh
LAMPERTHEIM – „Wir müssen nach wie vor darauf achten, dass wir die AHA-Regeln einhalten, lüften und die Corona-App nutzen und vor allem müssen wir weiterhin sensibel im Bereich der Corona-Infizierungen sein”, betonte Bürgermeister Gottfried Störmer mit Blick auf die aktuelle Entwicklung rund um die Corona-Pandemie. „Bitte überprüfen Sie, welche Kontakte über den eigenen Haushalt hinaus wirklich notwendig sind. Wir müssen uns weiterhin bemühen, die Infiziertenzahlen niedrig zu halten, auch in städtischen Liegenschaften.” Zudem sollte jeder überlegen, ob Trauungen nicht verschiebbar seien, und auch wenn es schwierig und traurig ist, sollte man auf private Feiern wie Geburtstage verzichten. Denn „wir wissen alle, dass bei privaten Feierlichkeiten wie Geburtstagen, Trauungen und Trauerfeiern die meisten Infizierungen erfolgen. Bitte überprüfen Sie solche Ereignisse, ob sie wirklich sein müssen. Das ist sehr ärgerlich aber eben auch unverantwortlich”, so Bürgermeister Störmer. Insgesamt hat die Stadtverwaltung Lampertheim eine Vielzahl von Maßnahmen zur Erhaltung der Dienstfähigkeit der Verwaltung und der Sicherheit der Bürger zügig getroffen. Aufgrund der Regelungen durch Bund, Land und Kreis müssen verschiedene Lockerungen der letzten Wochen wieder aufgehoben werden. Die Dienstleistungen der Stadtverwaltung werden soweit erforderlich neu organisiert und strukturiert. Folgende Maßnahmen wurden getroffen, um die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung zu gewährleisten und die Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin anzubieten:
Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
Die Stadtverwaltung hat eine Rufzentrale eingerichtet, um die Erreichbarkeit sicherzustellen. Die Behördenrufnummer 115 war zu Beginn der Pandemie teilweise überlastet und Anrufe konnten nicht durchgestellt werden. Die Terminvereinbarung des Rathaus-Services kann telefonisch oder online erfolgen. Die Terminvergabe hat sich bewährt und stellt einen geregelten Eintritt in die Verwaltungsgebäude sicher, welcher nach wie vor zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unerlässlich ist.
Überwachung der Einhaltung der Beschränkungen
Im Rahmen des Erlasses der Beschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hat die Landesregierung eingefordert, dass die Kommunen die Einhaltung der Regeln kontrollieren. Dabei wurde darauf verwiesen, die eigenen Ordnungskräfte in vollem Umfang, unterstützt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung zur Kontrolle im Außendienst heranzuziehen. Es wird darüber hinaus auch angeboten, Kräfte der Bundespolizei oder der Bundeswehr anzufordern (die Stadt Lampertheim verzichtet derzeit auf diese Möglichkeit der Unterstützung).
Angebot der freiwilligen Leistungen
Die Stadtbücherei Lampertheim bleibt unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzregeln für die Bürger geöffnet. Die Zweigstelle der Bücherei in Hofheim bleibt auch weiterhin geschlossen, bietet aber weiterhin Buchpakete an. Die Kurse der Volkshochschule werden teilweise angeboten. In Abhängigkeit zur Art des jeweiligen Kurses ist eine Fortsetzung möglich. Die Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer werden individuell informiert. Alle kommunalen Veranstaltungen wurden abgesagt. Das setzt sich bis zum vorläufigen Regelungsende am 30.11.2020 fort. Ein alternatives Programm wird mit den Kunstschaffenden und dem Kulturamt erarbeitet.
Öffentlichkeitsarbeit
Die Öffentlichkeit wird auch weiterhin regelmäßig durch die Pressestelle der Stadtverwaltung Lampertheim informiert. Wesentliche Inhalte zielen auf die Angebotserweiterung der Verwaltung, die täglichen Einträge hinsichtlich der Neuinfektionen sowie nützliche Informationen zu Kinderbetreuung zuhause, u.a. ab. Dabei nutzt die Pressestelle der Stadtverwaltung neben der lokalen Presse, die städtische Homepage und das soziale Netzwerk Facebook.
Sicherung des inneren Dienstbetriebs
Mit Verwaltungsverfügungen hat die Stadtverwaltung die Organisation der internen Verwaltung während Corona geregelt. Mit der Ergänzung der 8. Pandemieschutzverfügung (PSV) verfolgt die Stadtverwaltung die Ziele, die Infektion der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch direkte Bürgerkontakte am Arbeitsplatz sowie die Infektionsgefahr durch die Bereitstellung städtischer Räume für Dritte zu verhindern. Aber auch die Infektion der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untereinander am Arbeitsplatz weiterhin auszuschließen. Zudem soll die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung weiterhin gewährleistet werden und die wegen der Corona-Krise zurückgefahrenen Leistungen bis zum vollständigen Erreichen des Angebots sukzessive hergestellt werden.
Mit der Verfügung möchte die Verwaltung die Corona bedingten Einschränkungen der Bevölkerung minimieren bzw. erträglicher gestalten. Die zwischenzeitlich eingetretene zweite Welle der Pandemie machte eine 1. Ergänzungsverfügung notwendig, die ein noch gezielteres Maßnahmenpaket zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Bürgerinnen und Bürger beschreibt.
Dabei werden tägliche Bewertungen der Lage unter Zugrundelegung der Gesetze und Verordnungen aus Bund und Land durch den Pandemie-Stab vorgenommen. Anpassungen werden weiterhin erforderlich sein und durch Verwaltungsverfügungen bekannt gemacht.
Die Verwaltungsspitze steht im engen Austausch mit den Bürgermeistern des Kreises sowie der Kreisspitze, um möglichst kreisweit einheitliche Regelungen zu den Verordnungen des Landes zu gewährleisten.
Kinderbetreuung
Die Organisation der Kinderbetreuung unter Einhaltung der Verordnungen stellt die Verwaltung vor große Herausforderungen. Neben den geltenden Hygiene- und Abstandsregeln war während der ersten Welle der Pandemie einerseits die Betreuung der Kinder zu gewährleisten, damit die Eltern ihre beruflichen Tätigkeiten wieder aufnehmen konnten. Andererseits stand der Schutz der Erzieherinnen und Erzieher im Fokus, um das aktuelle Betreuungsangebot vorzuhalten. Der anfänglichen Notbetreuung folgte der eingeschränkte Regelbetrieb, welcher ab dem 06. Juli 2020 vom Regelbetrieb abgelöst wird. Der aktuelle Regelbetrieb sieht vor, dass die offene Arbeit in den Kindergärten zu Gunsten der Vermeidung von unkontrollierbaren Übertragungen von Infekten eingestellt wurde. Sollte eine Infizierung in einer Gruppe festgestellt werden, kann die Quarantäneanforderung auf diese Gruppe begrenzt und muss nicht auf die gesamte KiTa ausgeweitet werden.
Fazit
Der ab dem 02.11.2020 geltende „Lock-down light“ macht noch einmal deutlich, wie fragil die Lage ist. Binnen kürzester Zeit kann das Virus eine Vielzahl von Menschen erfassen, die unter Umständen einer intensiven medizinischen Versorgung zugeführt werden müssen. Um das zu verhindern ist es dringend notwendig, die Bevölkerung im Freizeitverhalten aber auch im beruflichen Umfeld auf die Einhaltung der bestehenden Regelungen hinzuweisen. Dieses Hinweisen wird dabei stärker von ordnungsrechtlichen Maßnahmen begleitet.
Trotz dem unsere Freiheiten beschränkt wurden, ist ein besonders verantwortungsvolles und rücksichtsvolles Handeln der Bevölkerung dringend nötig. Die Schutzmaßnahmen müssen berücksichtigt und eingehalten werden. Die Stadtverwaltung Lampertheim appelliert an alle Mitarbeiter und politischen Vertreter in Vorbildfunktion sowie die Bevölkerung sich an diese Regelungen zu halten.
Durch die bisher getroffenen Maßnahmen hat die Verwaltung die Arbeitsstrukturen neu organisiert, um die Arbeitsfähigkeit in allen Bereichen garantieren können. Die Aufnahme des vollumfänglichen Angebots der Verwaltung ist das Ziel der Verwaltungsführung, damit die Bürgerinnen und Bürgern eine altbekannte Normalität erfahren. Die Entwicklung der Pandemie steht dem jedoch entgegen. Sie wird weiter intensiv beobachtet, bewertet und führt zu den notwendigen Maßnahmen.
Wir hoffen alle auf die baldige Entwicklung eines Impfstoffes, um der Corona-Pandemie wirkungsvoll entgegen treten zu können. Bis dahin sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, ihren Beitrag zur Begrenzung des Schadens zu erbringen. zg