Di., 27. Juni 2017, 19:05 Uhr
Tatsächliche Kosten werden auf alle Grundstücke eines Abrechnungsgebietes in Bürstadt verteilt
Wiederkehrende Straßenbeiträge werden eingeführt
BÜRSTADT – Bisher wird in Bürstadt wie in vielen anderen Städten und Gemeinden in Hessen der Ausbau und die grundhafte Erneuerung der Straßen über einen einmaligen Beitrag der direkten Anlieger in der betreffenden Straße finanziert. Dieser einmalige Beitrag umfasst die Abrechnung einer einzelnen konkreten Straßenbaumaßnahme. Dieser lag oftmals im hohen vierstelligen oder noch höheren Euro-Bereich.
Um diese außerordentliche einmalig hohe Belastung der Anwohner zu minimieren hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bürstadt die Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge zur Erneuerung, Verbesserung und Erweiterung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen beschlossen.
Veranlagt werden alle Grundstückeigentümer innerhalb eines Abrechnungsgebietes, also nicht nur die Eigentümer, deren Grundstück an die betroffene Straße grenzt. Damit werden die tatsächlichen Kosten auf alle Grundstücke eines Abrechnungsgebietes verteilt, wodurch sich die Gesamtveranlagungsfläche erhöht und damit ein niedriger Beitragssatz errechnet wird.
Es wurden folgende Abrechnungsgebiete festgelegt: Bobstadt, Boxheimerhof, Bürstadt, Gärtnersiedlung, Industrie- und Gewerbegebiet Bobstadt Ost, Industrie- und Gewerbegebiet Bürstadt Nord-Ost, Riedrode.
Es ist natürlich nur dann etwas zu bezahlen, wenn in dem betroffenen Abrechnungsgebiet/Stadtteil auch Investitionen für grundhafte Erneuerung und Verbesserung für das Straßennetz stattfinden.
Umlagefähig sind nur die tatsächlichen Kosten der Straßenbaumaßnahme, wobei für die Vorausberechnung auf einen Durchschnittswert für geplante Maßnahmen zurückgegriffen werden darf. Von den ermittelten Kosten wird ein festgelegter Anteil abgezogen, der als Gemeindeanteil von der Kommune zu tragen ist.
Alle Grundstückseigentümer, die bereits Erschließungsbeiträge, Ausgleichsbeiträge oder einmalige Beiträge geleistet haben, sind bis zur Höhe der von ihnen bereits gezahlten Beträge für das jeweilige Grundstück, längstens aber für die Dauer von 25 Jahren seit Entstehung des Beitragsanspruches von der Beitragspflicht der wiederkehrenden Straßenbeiträge befreit.
Gleiches gilt für Kosten der erstmaligen Herstellung von Erschließungsanlagen, die aufgrund von Verträgen mit der Gemeinde oder einem von der Gemeinde beauftragten Dritten abgelöst wurden.
Im nächsten Schritt steht die Ermittlung der Gesamtveranlagungsfläche der einzelnen Abrechnungsgebiete an. Die Gesamtveranlagungsfläche ergibt sich aus der Summe aller Veranlagungsflächen für die einzelnen Grundstücke.
Die Veranlagungsfläche für das einzelne Grundstück ermittelt sich auf Grundlage der Grundstücksgröße und der Anzahl der Vollgeschosse sowie der Nutzung (industriell, gewerblich, teilgewerblich oder nichtgewerblich). Gewerblich genutzte Grundstücke werden durch einen Zuschlag stärker herangezogen als reine Wohngrundstücke.
Ist für das Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden, wird von der maximal möglichen Anzahl an Vollgeschossen ausgegangen, die gemäß Bebauungsplan erlaubt wären. Ist kein Bebauungsplan vorhanden, wird die tatsächliche Anzahl der Vollgeschosse herangezogen. Sind Grundstücke unbebaut, wird auf die Höchstzahl der in ihrer unmittelbaren Umgebung vorhandener Vollgeschosse abgestellt.
Hierzu erhalten alle Grundstückseigentümer Mitte Juli einen bereits ausgefüllten Erhebungsbogen mit der Berechnung der jeweiligen Geschoßzahl mit der Bitte um Prüfung und Mitwirkung. Innerhalb einer Frist von fünf Wochen können dann Änderungen durch Selbsterklärung oder Korrektur im Rathaus gemeldet werden. Werden keine Änderungen mitgeteilt, geht die Verwaltung von einer korrekten Erhebung der vorausgefüllten Werte aus.
Die Stadt Bürstadt bittet daher die angeschriebenen Grundstückseigentümer um Unterstützung beim Erhebungsverfahren, um eine reibungslose Einführung zu erreichen.
Die Umsetzung wird durch das Fachbüro Kommunal–Consult Becker AG, 35415 Pohlheim, begleitet. Die Vorarbeiten befinden sich bereits in vollem Gange. Bei Fragen und Erklärungen werden nach Versand der Erhebungsbögen Bürgersprechstunden sowie eine Telefonhotline angeboten.
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Beratung in dieser Angelegenheit ausschließlich in dem angebotenen Bürgerservice mit dem Fachbüro Kommunal–Consult Becker AG stattfinden kann.
Weitere Informationen sind auch unter der Internet-Adresse www.bürstadt.strassenbeiträge.de abrufbar. zg