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  • Do., 29. September 2016, 16:12 Uhr
    WSA-Mannheim lehnt Altrhein-Ausbaggerung ab / ALA ist trotzdem zufrieden

    „Wind wird auf dem Altrhein etwas rauer”

    LAMPERTHEIM – In einem Gespräch mit dem WSA-Mannheim stellte die Arbeitsgemeinschaft Lampertheimer Altrhein (ALA) dem WSA verschiedene Fragen zur Erhaltung der Schiffbarkeit des Lampertheimer Altrhein, z.B. durch eine Entschlammung. Das WSA sagte zu, diese Fragen zu beantworten, müsse jedoch bei der oberen Behörde, der Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt in Mainz (GDWS-Mainz) Informationen einholen.

    Nunmehr, nach rund zwei Monaten, liegt der ALA die Antwort aus Mainz/Mannheim vor. In einem mehrseitigen Schreiben legt die Behörde sehr ausführlich dar, warum sie einer Vertiefung des Lampertheimer Altrhein nicht zustimmen kann. Die GDWS-Mainz führt in der Hauptsache aus, dass sie weder nach dem Wasserstraßengesetz, noch nach der Mannheimer Akte, noch nach der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung verpflichtet sei, den Lampertheimer Altrhein zu unterhalten.

    Die GDWS-Mainz hat sich intensiv mit den von der ALA vorgetragenen Argumenten beschäftigt und stellt ihre Sichtweise dar. So lässt sie sich über die unterschiedlichen Paragraphen des Bundeswasserstrassengesetzes und den Artikeln der Mannheimer Akte aus. Im Schreiben wird zum Beispiel wie folgt argumentiert, „... ist die Unterhaltung von Bundeswasserstrassen eine Hoheitsaufgabe des Bundes. Aus der Rechtsnatur der Unterhaltung als Hoheitsaufgabe folgt, dass kein Rechtsanspruch gegen den Bund gegeben ist, nach dem dieser die Unterhaltungsaufgabe zu erfüllen oder bestimme Unterhaltungsarbeiten hinsichtlich einer Bundeswasserstrasse vorzunehmen hat.“

    Die ALA ist trotzdem mit der Antwort aus Mainz zufrieden. Sie sieht es als einen ersten Erfolg. War es bisher so, dass seit Jahren die unterschiedlichen Behörden sich die Verantwortung für den Altrhein gegenseitig zugeschoben haben, steht jetzt fest, auf welcher Rechtsgrundlage die GDWS-Mainz die Arbeiten am und im Lampertheimer Altrhein ablehnt.

    Die ALA hat die im WSA-Schreiben aufgeführten Argumente gemeinsam mit dem Mannheimer Fachanwalt für Schifffahrtsrecht, Fink von Waldstein, geprüft. Man ist übereingekommen, dass es sinnvoll ist, gegen die WSA-Argumente Beschwerde bei der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) einzulegen. Das entsprechende Beschwerdeschreiben wird zur Zeit vorbereitet. Ebenfalls wird ein entsprechendes Antwortschreiben an das WSA-Mannheim erstellt.

    Als weiteren kleinen Erfolg kann die ALA für sich verbuchen, dass die fiktive Wasserstraßenklasse Null (0), die bisher immer wieder genannt wurde, wenn es galt, Arbeiten am Gewässer abzulehnen, nicht mehr im Gespräch ist. Selbst die Spezialisten der GDWS-Mainz konnte nicht nachweisen, auf welcher Rechtsgrundlage die Klasse geschaffen wurde. Sie ist damit hinfällig.

    Im Gespräch hatte das WSA-Mannheim vorgeschlagen, sich auch mit dem Thema „Entwidmung des Altrhein zu Gunsten Land Hessen/Stadt Lampertheim“ zu beschäftigen. Die ALA hatte zu diesem Punkt um eine erste grobe Schätzung des Betrages gebeten, mit der sich der Bund an der Umwidmung beteiligen würde. Dieser Punkt im Fragenkatalog der ALA ist noch nicht beantwortet worden. Da wird die ALA noch nachfassen. Der Wind wird auf dem Altrhein also etwas rauer. zg

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