Mo., 04. Dezember 2017, 14:35 Uhr
Stadt Lampertheim weist auf Bestimmungen der Straßeneinigungssatzung hin
Winterdienst bei Eis und Schnee
LAMPERTHEIM – Nachdem sich der Winter bereits mit Schneefall in den letzten Tagen angemeldet hat, möchte die Stadt Lampertheim rechtzeitig auf die Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung bezüglich der Beseitigung von Eis und Schnee hinweisen. Bei Schneefall haben die Verpflichteten von 7 bis 20 Uhr, bei Schneefall jeweils unverzüglich, Gehwege und Überwege vor ihren Grundstücken in einer Breite von 1,50 Meter vom Schnee zu räumen. Hierbei ist darauf zu achten, dass vom Schnee geräumte Flächen so aufeinander abgestimmt sind, dass eine durchgehende Gehfläche gewährleistet ist. Der später Räumende muss sich somit an schon bestehenden Flächen anpassen. Der geräumte Schnee ist grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück abzulagern. Insbesondere sind Sinkkästen, Schachtdeckel und Hydranten frei zu halten. Bei Tauwetter sind Abflussrinnen von Schnee freizuhalten, um die Entwässerung der Straßen- und Gehwegflächen zu ermöglichen.
Bei Schnee- und Eisglätte ist die zu räumende Fläche unverzüglich so zu bestreuen oder abzustumpfen, dass diese von Fußgängern möglichst gefahrlos benutzt werden kann. Als Streumaterial kann beispielsweise Sand, Split oder ähnlich abstumpfendes Material verwendet werden (Asche darf nicht verwendet werden). Salz darf nur in geringer Menge an besonderen Gefahrenstellen (Treppen, Gehwege mit starkem Gefälle usw.) und zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden.
Die Straßenreinigungssatzung ist auf der Homepage der Stadt Lampertheim unter www.lampertheim.de über den Link Ortsrecht abrufbar. zg