Mo., 01. November 2021, 10:47 Uhr
ENDE EINER ÄRA: Drei Liquidatoren wickeln den Verein ab / Verwendungszweck für Vereinsvermögen wird noch festgelegt
Wirtschafts- und Verkehrsverein Lampertheim löst sich auf
LAMPERTHEIM – In der Spargelstadt geht eine Ära zu Ende: Der Wirtschafts- und Verkehrsverein Lampertheim e.V. (WuVV) beantragt zum 31.12.2021 die Auflösung des Vereins. Dies ist das Ergebnis der jüngsten Mitgliederversammlung, die am vergangenen Donnerstag stattfand.
Lediglich acht Mitglieder hatten sich zur Vorstandssitzung eingefunden, in der die Entscheidung über die Auflösung des Vereins auf der Tagesordnung stand. Damit war die Versammlung gemäß § 14 der Satzung nicht beschlussfähig, da keine 2/3 der Mitglieder anwesend waren, um die Vereinigung aufzulösen. Gemäß der Satzung musste demnach eine neue Versammlung einberufen werden, die dann in jedem Fall beschlussfähig wäre. Die anwesenden Teilnehmer stimmten überein, dass diese neue Versammlung mit der gleichen Tagesordnung noch am gleichen Abend stattfinden sollte. Nach einer Pause von 15 Minuten wurde diese eröffnet. Der 1. Vorsitzende Otto Edinger erläuterte die Gründe, die zu dieser Versammlung geführt hätten: Hauptsächlich konnte der Verein seinen selbstgesetzten Aufgaben nicht mehr nachkommen, als Ursachen hierfür wurde auch die Übernahme von früheren Vereinsschwerpunkten durch das Lampertheimer Stadtmarketing genannt.
Anschließend erfolgt die Abstimmung über die Auflösung des Vereins zum 31. Dezember 2021, hier stimmten fünf Mitglieder für diese, zudem gab es eine Enthaltung, eine Gegenstimme und eine ungültige Stimme. Damit kann der Verein die Auflösung beim zuständigen Registergericht Darmstadt beantragen.
Zu Liquidatoren wurden einstimmig Otto Edinger, Karl Heinrich Wetzel und Rainer Anthes gewählt. Unterstützung erhalten sie von Werner Reuters. Im Anschluss wurde über die Verwendung des Vereinsvermögens diskutiert – da dies zu keinem abschließenden Ergebnis führte, sollen bis zum 18. November entsprechende Ideen gesammelt werden, wie die Vereinsmittel einzusetzen sind, natürlich gemäß der Satzung. Eine entsprechende Versammlung wird dann abschließend hierüber entscheiden. red