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  • Do., 08. August 2019, 09:00 Uhr
    Bürgermeister Kusicka gibt Beschlussempfehlung gegen Vorhaben Gewerbegebiet

    Zusage an Anwohner beim Ortstermin eingelöst

    Bürgermeister Felix Kusicka am 31. Juli im Gespräch mit Anwohnern des Gewerbegebietes.  Foto: Hannelore Nowacki


    BIBLIS – Bürgermeister Felix Kusicka hat seine Zusage an die Anwohner der Gewerbestraße eingelöst und bei einem Pressegespräch am Mittwochvormittag erklärt, dass er eine Verwaltungsvorlage eingebracht habe, die auf der Homepage der Gemeinde Biblis veröffentlicht ist. Gegenüber der Gemeindevertretung wolle er sich persönlich für die Zustimmung zur Beschlussempfehlung einsetzen. Zuvor wird der Bürgermeister diese Beschlussempfehlung in die Sitzung des Bau-, Gewerbe-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss einbringen. Kusicka teilte mit, dass er die Anlieger des Wohngebietes und des Gewerbegebietes am Vortag in einem persönlichen Schreiben über diese Vorgehensweise informiert habe, damit die Bürgerinnen und Bürger aus erster Hand erfahren, dass ihre Anliegen ernst genommen werden. Eine Steinbrecher- und Siebanlage mit Lagerflächen und noch mehr LKW-Verkehr wollen die Anwohner im Wohngebiet an der Gewerbestraße nicht hinnehmen (der TIP berichtete in der Samstagsausgabe am 3. August). Ihrer Empörung über die geplante Bebauung der freien Flächen an der gegenüberliegenden Straßenseite im Rahmen einer Betriebserweiterung der ortsansässigen Firma Wetzel hatten die Anwohner gegenüber Bürgermeister Felix Kusicka zum Teil zornig Luft gemacht. Auf Einladung der CDU Biblis hatte er bei der CDU-Sommertour am 30. Juli an dem Treffen mit den Anwohnern teilgenommen,  diskutiert und darauf hingewiesen, dass die Beschlussfassung für die Veräußerung der gewünschten Fläche zur Betriebserweiterung mit eben diesen Anlagen in der Gemeindevertretung einstimmig war – also auch der Fraktionsvorsitzende der Freien Liste Biblis (FLB) diesen Beschluss mitgetragen hat. 

    Am Ende dann die überraschende Wendung, als Bürgermeister Kusicka bekannt gab: „Wenn kein Gewerbe gewünscht ist, sollte komplett neu über Wohnbebauung nachgedacht werden und  darüber, was wir an welcher Stelle tun – die Politik muss es entscheiden, der bisherige Beschluss müsste aufgehoben werden“. Das wolle er in den Gremien ansprechen, im Gemeindevorstand, Bauausschuss und in der Gemeindevertretung“. Im Pressegespräch erklärte Kusicka, er sei nach einem Wochenende intensiver Überlegungen zu dem Ergebnis gekommen, die Verwaltungsvorlage in der Gemeindevertretung einzubringen. Wenn schon heute absehbar sei, dass es zukünftig Unmut gebe und letztlich nur Verlierer, mache es keinen Sinn an diesem Vorhaben an dieser Stelle festzuhalten, wenngleich es rechtlich und technisch machbar wäre. Die Anlieger hätten angekündigt, alle rechtlichen Mittel einzusetzen, um das Vorhaben zu verhindern. Daher rechnete Kusicka mit „massiven Verwerfungen in unserer Gemeinde“. Das „gesellschaftlich friedvolle Zusammenleben“ strebt Kusicka an, die „Ausgewogenheit der Interessen“. Mit dem Blick in die Vergangenheit gab  Kusicka zu bedenken, dass der Bebauungsplan zur Entwicklung des Gewerbegebiets aus dem Jahr 1988 datiere. 2012 sei bei seiner Amtsvorgängerin der Geländewunsch eingegangen, weitere Aktivitäten erfolgten. „2015 waren wir alle sehr dankbar, dass Wetzel Gelände kaufen wollte, wir hatten schlichtweg leere Kassen“, erklärte Kusicka. 2017 sei der Grünstreifen entwidmet worden, 2018 sei das Flächenkonzept vorgelegt worden – somit habe es im Laufe von sieben Jahren verschiedene Stadien der Diskussion gegeben. In der Wahrnehmung der Bürger sei davon offenbar nichts angekommen. Mit dem Abonnieren des Newsletters der Gemeinde Biblis, der auch die auf den Sitzungen der Gemeindevertretung behandelten Themen beinhaltet, könnten die Bürger aktuelle Informationen erhalten. Den Anwohnern dankt Bürgermeister Kusicka, dass sie eine sehr offene Diskussion geführt hätten. Mit Jürgen Wetzel habe er am Tag vor dem Pressegespräch telefoniert. Kusicka wies darauf hin, dass am Donnerstag, 15. August um 19 Uhr eine Sondersitzung der Gemeindevertretung zum Thema Gewerbegebiet stattfindet, beantragt von der FLB. Die Ausschüsse tagen planmäßig am 11. und 12. September, die reguläre Sitzung der Gemeindevertretung ist am 18. September. Als die Pressevertreter nach dem Pressegespräch gerade das Rathaus verlassen wollten, begehrte FLB-Fraktionsvorsitzender Hans-Peter Fischer mit Begleitpersonen Einlass, um am Pressegespräch teilzunehmen, von dem er zufällig erfahren habe, wie er die Presse wissen ließ. Aus Termingründen hatte der Bürgermeister das Pressegespräch jedoch kurzfristig um eine Stunde vorverlegt. Fischer beklagte, dass er vom Bürgermeister nicht richtig informiert werde, Sitzungsunterlagen erhalte er nur kurzfristig. Dem Beschluss vom Juni 2018 habe er zugestimmt, weil er den Passus mit der Betriebserweiterung durch eine Halle mit Brecheranlage, Sortierung, Siebanlage und Lagerflächen für Schüttgüter übersehen habe. Dies sei „mitten im Textfeld untergebracht“ worden – „wir haben es überlesen“. Die umgehende Nachfrage bei Bürgermeister Kusicka ergab, dass Fischer als Fraktionsvorsitzender alle Protokolle der Gemeindevertretung seit 2016 „voll umfänglich“ erhalte. Nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) lade der Bürgermeister die Presse zum Gespräch ein und bestimme, wen er einlädt. Fischer war nicht eingeladen. Hannelore Nowacki

    Information

    Die Verwaltungsvorlage, die Bürgermeister Felix Kusicka der Gemeindevertretung als Beschlussempfehlung eingebracht hat (zitiert aus der Pressemitteilung):

    „Die Gemeindevertretung beschließt hinsichtlich der geplanten Erweiterung des Betriebsgeländes

    1. das Einvernehmen der Gemeinde Biblis zu dem Vorhaben der Betriebserweiterung, welches Teil des Beschlusses vom 20. Juni 2018 zur Vorlage VL-52/2018 war, aufzuheben.

    2. das Vorhaben der Erweiterung an einer anderen Stelle, die nicht im Bereich des Gewerbegebietes „Am Hohen Weg“ liegt, neu zu prüfen.

    3. grundsätzlich bis zur Haushaltseinbringung 2020 zu überdenken, ob auf der noch freien Fläche eine Gewerbeansiedlung unter den heutigen Voraussetzungen noch sinnvoll ist oder eine gänzliche Neukonzeption für die Flächenentwicklung ggf. in Richtung Wohnbebauung in Betracht zu ziehen ist“. 

     

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