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  • Fr., 17. Dezember 2021, 08:31 Uhr
    RATHAUS GROSS-ROHRHEIM: Neue Regelung gilt ab dem 27. Dezember

    Zutritt zum Rathaus nach der 3G-Regelung

    GROSS-ROHRHEIM – Ab dem 27.12.2021 ist bis auf weiteres der Einlass in das Rathaus Groß-Rohrheim nur über den Vordereingang und nach 3G-Regelung möglich. Der Status wird per Sichtkontrolle von einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter geprüft. Vorzulegen sind entweder Impfnachweise, der Genesenennachweis oder ein schriftliches, tagesaktuelles Testergebnis eines offiziellen Testzentrums und ein gültiges Ausweisdokument. Zulässig sind dabei PCR- oder Antigentest (Schnelltest): Ein PCR-Test darf höchstens 48 Stunden zurückliegen, ein Antigentest höchstens 24 Stunden. 

    Besucher werden nach der Einlasskontrolle durch eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter abgeholt.

    Hintergrund sind die neuen Regelungen im Infektionsschutzgesetz und das stark steigende Pandemiegeschehen. 

    Nach wie vor kann das Rathaus nur mit Termin aufgesucht werden. Termine können telefonisch vereinbart werden. Gemäß dem aktuellen Infektionsschutzgesetz müssen auch alle Mitarbeiter/innen im Rathaus nachweisen, ob sie geimpft oder genesen sind oder jeweils einen tagesaktuellen Negativ-Test vorlegen. zg

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