ERWEITERUNG: Restriktionszone auf Teile des Kreises ausgeweitet / Allgemeinverfügungen in Vorbereitung
Achtung: Afrikanische Schweinepest!
Der Kreis Bergstraße wird aufgrund der aktuellen ASP-Entwicklung in Kürze Allgemeinverfügungen zur Ausweisung der Restriktionszone erlassen. Foto: www.pixabay.com
KREIS BERGSTRASSE – Aufgrund der Nachweise des Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei weiteren Wildschweinkadavern im Bereich von Riedstadt-Leeheim und im Naturschutzgebiet Kühkopf hat das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt in enger Abstimmung mit den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten die erforderlichen Erweiterungen der bisherigen Restriktionszone koordiniert und die Gebietsgrenzen im Detail festgelegt.
„Da die positiv untersuchten Kadaver deutlich südlich des bisherigen Kerngebietes gefunden wurden, musste die infizierte Zone nach Süden ausgeweitet werden“, wie der für das Veterinär- und Jagdwesen zuständige Dezernent Matthias Schimpf erläutert. Neu betroffen sind nun auch nordwestliche Bereiche des Landkreises Bergstraße, diese umfassen die Jagdbezirke Groß-Rohrheim I und II, die Jagdbezirke Biblis I, II und III sowie den Jagdbezirk Steinerwald, Nordheim, Jägersburger-Wald, einen Teilbereich des Jagdbezirks Maulbeer-Aue, außerdem beide Schwanheimer Jagdbezirke und den Jagdbezirk Zwingenberg. Der Kreis Bergstraße wird in Kürze Allgemeinverfügungen zur Ausweisung der Restriktionszone erlassen. Innerhalb dieser Zone gelten dann bestimmte Einschränkungen für die Öffentlichkeit. Hierzu gehört insbesondere eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde. Außerdem ist das Verlassen der Wege in den genannten Wald-Gebieten verboten. Darüber hinaus wurde das „Wildtiergehege Jägersburger-Wald bei der Riedgruppe-Ost“ gesperrt. Zudem muss jedes verendet aufgefundene Wildschwein unverzüglich der Veterinärbehörde des Kreises Bergstraße (Telefon 06252/ 15 – 5977, E-Mail: vetamt@kreis-bergstrasse.de) unter Angabe des Fundortes gemeldet werden. Wanderer oder Spaziergänger, die auf tote Wildschweine treffen, sollten die Kadaver nicht berühren.