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    AFRIKANISCHE SCHWEINEPEST: Dringender Appell an die Bevölkerung, Wege-Gebot und Leinenpflicht einzuhalten / Sammeln von Pilzen und Waldfrüchten verboten / Neue Allgemeinverfügung

    Erneute Ausweitung der Sperrzone

    Die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest mach eine erneute Ausweitung der Sperrzone erforderlich. Foto: www.pixabay.com


    KREIS BERGSTRASSE –  Groß-Rohrheim, Biblis, Einhausen, Bensheim, Lampertheim, Bürstadt, Zwingenberg, Lorsch, Heppenheim, Viernheim, Mörlenbach, Lindenfels und Lautertal sind von der erneuten Ausweitung der Sperrzone betroffen. Der Kreis Bergstraße hat als örtlich zuständige Veterinärbehörde eine aktualisierte Allgemeinverfügung bezüglich der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erlassen. Diese wird am 6. August über www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen veröffentlicht und beinhaltet die aktuelle Gebietsfestlegung der infizierten Zone und die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb der Restriktionszone. „Die erneute Ausweitung der bestehenden Sperrzone II ist aufgrund eines positiven ASP-Falles in Ober-Ramstadt notwendig“, erklärt der für das Veterinär- und Jagdwesen zuständige Dezernent Matthias Schimpf. „In dieser Sperrzone II befinden sich jetzt ganz beziehungsweise teilweise die Kommunen Groß-Rohrheim, Biblis, Einhausen, Bensheim, Lampertheim, Bürstadt, Zwingenberg, Lorsch, Heppenheim, Viernheim, Mörlenbach und Lautertal. In der gesamten Sperrzone ist das Ruhen der Jagd angeordnet.“ Für die Allgemeinheit gelte darüber hinaus ein striktes Wege-Gebot. „Das bedeutet, dass das Radfahren und Reiten sowie der Fußgängerverkehr und das Fahren mit Krankenfahrstühlen im Waldgebiet der Sperrzone II zu Zwecken der Erholung ausschließlich auf befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen gestattet ist. Mithin ist das Verlassen dieser Wege untersagt. Damit sind insbesondere auch das Geocaching oder andere Formen der Schnitzeljagd aktuell nicht erlaubt. Gleiches gilt für das Sammeln von Pilzen und Waldfrüchten in Waldflächen der Sperrzone II. Grundsätzlich sind in Waldflächen der Sperrzone II alle Aktivitäten, die geeignet sind, Wild aufzuschrecken, untersagt“, so Schimpf. Für das gesamte Gebiet der Sperrzone II gelte zudem eine Leinenpflicht für Hunde.

    Die Beachtung der angeordneten Maßnahmen ist erforderlich, um eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern. Leider habe sich in den letzten Tagen gezeigt, dass die angeordneten Maßnahmen nur unzureichend beachtet werden. Insoweit erfolgt nun seitens des zuständigen Dezernenten Schimpf der dringende Appell, die angeordneten Maßnahmen zu beachten. Bei Nichtbeachtung würden entsprechende Bußgelder verhängt. Mit den Hegeringleitern und betroffenen Jagdpächtern sowie den betroffenen Akteuren der Landwirtschaft steht der Kreis in einem steten direkten Austausch, damit aktuelle Entwicklungen zeitnah an die Betroffenen weitergegeben werden können. Die Entwicklung der derzeitigen Situation ist dynamisch und erfordert stetige Anpassungen der Gebiete der Sperrzone sowie gegebenenfalls die Anpassung der Maßnahmen. Jeweils aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest sind unter www.kreis-bergstrasse.de abrufbar. Zg

     

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