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  • Fr., 11. März 2022, 13:54 Uhr
    CORONA: Informationen zu Impfen mit Novaxovid sowie geänderte Öffnungszeiten in den regionalen Impfstellen ab dem 14. März

    Hinweis zur „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“

    KREIS BERGSTRASSE – Ab dem 16. März gilt die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“. Dies bedeutet, dass in bestimmten Bereichen wie z.B. Krankenhäusern oder Pflegeheimen, alle Mitarbeitenden nachweisen müssen, dass sie geimpft oder vor Kurzem genesen sind.

    Hierbei ist zu unterscheiden, ob die betroffenen Personen bereits vor dem 15. März in einer der genannten Einrichtungen oder in einem Unternehmen (Arztpraxen, Zahnarztpraxen oder auch Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, z.B. Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker) tätig waren – oder ob sie ab dem 16. März tätig werden sollen. Für Personen, welche erst ab dem 16.3.2022 in den entsprechenden Einrichtungen bzw. Unternehmen tätig werden oder nach einer längeren Pause Ihre Tätigkeit wieder aufnehmen sollen, ergibt sich ohne Nachweis (Impf- oder Genesenennachweis oder ärztliches Zeugnis, dass keine Impfung erfolgen kann) ein Beschäftigungs- und Tätigkeitsverbot. Die bereits dort beschäftigten Personen sind laut Gesetz schon jetzt und bis zum Ablauf des 15. März verpflichtet, ihrer Einrichtungs- bzw. Unternehmensleitung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Die Einrichtungs- oder Unternehmensleitung meldet dann ab dem 16. März die Personen ohne Nachweis oder bei Zweifeln an der Richtigkeit des Zeugnisses an das Gesundheitsamt.

    Für diese Meldung wird vom Land Hessen ein Meldeportal eingerichtet, um eine datenschutzkonforme Übermittlung der persönlichen Daten zu gewährleisten. Dieses Meldeportal kann ab dem 16.3.2022 über die Homepage des Kreises Bergstraße benutzt werden (https://www.kreis-bergstrasse.de/aktuelles-veroeffentlichungen/corona/meldungen-an-das-gesundheitsamt/). Das Gesundheitsamt bittet darum, dass die Datenübermittlungen ausschließlich über dieses Meldesystem und nicht per E-Mail oder postalisch erfolgen. Die gemeldeten Personen werden dann vom Gesundheitsamt kontaktiert.

    Auf der Homepage des Kreises Bergstraße ist unter folgendem Link ein Merkblatt mit den häufigsten Fragen zur „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ hinterlegt: https://www.kreis-bergstrasse.de/aktuelles-veroeffentlichungen/corona/

     

    Impfen mit Novaxovid 

    Die zurückgehende Nachfrage in Verbindung mit der Vielzahl an Impfangeboten durch die Ärzteschaft führt dazu, dass die vorgehaltenen Impfkapazitäten an den regionalen Impfstellen ab dem 14. März reduziert werden können.

    Ab dem 14. März ist die Impfung mit Novaxovid an allen drei Impfstandorten im Kreis möglich. Eine Online-Terminvereinbarung ist nicht mehr notwendig. Alle Impfstellen bieten Interessierten kurzfristig Impfungen mit den Impfstoffen von BioNTech, Moderna und Novavax an. Kinderimpfungen werden weiterhin freitags in Viernheim angeboten. Eine Terminvereinbarung ist auch hier nicht mehr notwendig.

     

    Öffnungszeiten ab dem 14. März

    In der Spessartstraße 2 in Heppenheim montags, dienstags, freitags und samstags von 8.30 bis 15.30 Uhr sowie mittwochs von 12.30 bis 19.30 Uhr, in Rimbach in der Lessingstraße 8 mittwochs, donnerstags und samstags von 8.30 bis 15.30 Uhr und in der Kreuzstraße 2-4 in Viernheim montags und dienstags von 12.30 bis 19.30 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 15.30 Uhr.

    Die genauen täglichen Öffnungszeiten und w eitere Informationen sind jederzeit auf der Website des Kreises (https://www.kreis-bergstrasse.de/aktuelles-veroeffentlichungen/corona/terminvereinbarung-impfen/) zu erfahren.

    Aktuelle Informationen zur Coronavirus-Pandemie im Kreis Bergstraße finden Sie unter www.kreis-bergstrasse.de/corona. zg

     

     

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