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  • Do., 28. September 2023, 16:21 Uhr
    ZAKB: Antrag auf Sofortvollzug für freigemessene Abfälle gestellt bei AKW-Rückbau gestellt

    „Können gesetzlicher Verpflichtung nicht nachkommen“



    So stellte der Zweckverband vergangenes Jahr einen Antrag auf Mitbenutzung nach § 29 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) beim Regierungspräsidium Darmstadt (RP), das eine Mitbenutzung der Deponie in Büttelborn anordnete – einen sofortigen Vollzug allerdings ablehnte. Der Deponiebetreiber hat gegen die Entscheidung des RP Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt, wodurch die Umsetzung der Anordnung auf unbestimmte Zeit nicht möglich ist. Ein konkreter Zeitraum für die dringliche Entsorgung der Abfälle bleibt daher weiter ungeklärt. „Durch die Entscheidung des Regierungspräsidiums Darmstadt kann der ZAKB weiterhin seiner Verpflichtung nicht nachkommen, die freigemessenen mineralischen Abfälle aus dem Rückbau des Kernkraftwerks in Biblis verlässlich, planbar und zeitnah zu beseitigen“, erklärt Matthias Schimpf, Verbandsvorsitzender des ZAKB. „Wir haben uns daher entschieden, einen Antrag auf Anordnung des Sofortvollzugs beim Verwaltungsgericht einzureichen“, so Schimpf weiter. Der Sofortvollzug soll die praktische Umsetzung und für den ZAKB gesetzlich verpflichtende dringliche Entsorgung der freigemessenen Abfälle aus dem Kernkraftwerk in Biblis sicherstellen. zg
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