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  • Di., 09. Juli 2024, 17:47 Uhr
    AFRIKANISCHE SCHWEINEPEST: Neue Allgemeinverfügungen ab 10. Juli über die Homepage der Kreises Bergstraße abrufbar

    Restriktionszone auf zusätzliche Teile des Kreises  ausgedehnt

    Foto: pixabay.com


    KREIS BERGSTRASSE – Aufgrund der Nachweise des Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei weiteren Wildschweinkadavern im Landkreis Groß-Gerau und in Rheinland-Pfalz hat das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt in enger Abstimmung mit den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten die erforderlichen Erweiterungen der bisherigen infizierten Zone sowie der Restriktionszone koordiniert und entsprechende Gebietsgrenzen im Detail neu festgelegt. „Betroffen sind im Kreis Bergstraße damit zusätzlich die Jagdbezirke Wattenheim, Hofheim und Bobstadt sowie ein Teil des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Bürstadt. Dadurch zusätzlich betroffen sind jetzt auch die Gemarkungen Lampertheim, Bürstadt und – durch die Änderung einer Grenzziehung beim Jagdrevier Zwingenberg – auch die Gemarkung Zwingenberg“, wie der für das Veterinär- und Jagdwesen zuständige Dezernent Matthias Schimpf erläutert. „Neu betroffen sind damit nun auch vier Schweine haltende Betriebe.“ Eine interaktive Karte, aus welcher sich die genaue Abgrenzung der Restriktionszone ergibt, kann unter https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/940AF329DF4219812A5DD3C612ABFBD20A35666122DB60E856452FA25C1C2C56  abgerufen werden.

    Der Kreis Bergstraße hat neue Allgemeinverfügungen bezüglich der veränderten Restriktionszone erlassen. Innerhalb dieser Zone gelten bestimmte Einschränkungen – auch für die Öffentlichkeit. Hierzu gehört in den ausgewiesenen Bereichen weiterhin eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde sowie ein Verbot, dort Geocaching zu betreiben. Zudem dürfen die Wege in den Wald-Gebieten der Restriktionszone nicht verlassen werden. Dort verendet aufgefundene Wildschweine müssen unverzüglich der Veterinärbehörde des Kreises Bergstraße (vetamt@kreis-bergstrasse.de, Telefon 06252 / 15 – 5977) gemeldet werden. Daneben gelten in der Restriktionszone Einschränkungen für die Jagd, für Schweinehaltungen und für die Landwirtschaft. Die betroffenen Jagdpächter sowie die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte wurden hierüber informiert. Die aktuellen Allgemeinverfügungen, die unter anderem Änderungen bei Nachsuchregelungen für Jäger enthalten, sind ab 10. Juli unter www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen zu finden. Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest unter www.kreis-bergstrasse.de zg

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