AFRIKANISCHE SCHWEINEPEST: Vierte Allgemeinverfügung beim Kreis online abrufbar
Zaunbauduldung in der Restriktionszone
Die Grenze der infizierten Zone ist lila dargestellt, der geplante Zaunverlauf rot. Screenshot: visualgeoserver.fli.de
KREIS BERGSTRASSE – Der Kreis Bergstraße hat, wie der zuständige Dezernent Matthias Schimpf mitteilt, eine weitere Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen mit Gebietsfestlegung der infizierten Zone und Festlegung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb der Restriktionszone des Landkreises Bergstraße erlassen, welche am 20. Juli veröffentlicht wurde.
Grund ist, dass zur Verhinderung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in der infizierten Zone ein Zaun errichtet wird und die Errichtung von mobilen und festen Zäunen in der infizierten Zone für die Dauer der Geltung der vierten Allgemeinverfügung von Grundeigentümern, Nutzungsberechtigten und Personen, die so am Durchgang gehindert werden, zu dulden ist. Durchlässe und Tore sind immer geschlossen zu halten und nach Verwendung immer wieder unverzüglich zu verschließen.