KREIS BERGSTRASSE – Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel ordnet der Landrat des Kreises Bergstraße an, dass sämtliches gehaltene Geflügel – das heißt Hühner, Puten, Perlhühner, Rebhühner, Fasane (auch Pfauen), Laufvögel (Emus, Nandus, Strauße), Wachteln, Enten und Gänse – und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten, mit Ausnahme von Tauben, welche in Gewässer nahen Gebieten, in der Regel in einem Abstand von bis zu 500 Meter Entfernung zum Uferbereich des Rheins, gehalten wird, ab sofort ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge