KREIS BERGSTRASSE – Da seit einigen Wochen keine weiteren Ausbrüche der Geflügelpest im Kreis Bergstraße aufgetreten sind und damit das Risiko der Einschleppung des Virus in die Geflügelbestände gesunken ist, wird der Kreis die Allgemeinverfügung vom 30.10.2025 (Aufstallungspflicht, Verbot von Veranstaltungen, Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe, Biosicherheitsmaßnahmen) aufheben. Geflügel muss daher nach Bekanntgabe der Allgemeinverfügung zur Aufhebung nicht mehr in Ställen oder besonders geschützten Vorrichtungen untergebracht werden. Der letzte Ausbruch der Geflügelpest im Kreisgebiet wurde bei zwei verendeten