LAMPERTHEIM – Gemäß der Friedhofsatzung für die Friedhöfe der Stadt Lampertheim werden die auf den städtischen Friedhöfen vorhandenen Reihengrabstätten, Rasenreihengrabstätten, Urnenreihengrabstätten, Urnenrasenreihengrabstätten sowie Kindergrabstätten (Einzelgrabstätten) des Beerdigungsjahres 1994 bis einschließlich des Monats März 1995 zur Räumung aufgerufen. Die Grabverfügungsberechtigten werden gebeten die auf den Grabstätten vorhandenen Grabmale, Einfassungen, Einpflanzungen, Grabschmuck und weiteres bis zum 31. Dezember 2019 zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechtsvermutung, dass die für die Unterhaltung der Grabstätten verantwortlichen