NORDHEIM – Die Schulaufnahme ist gesetzlich wie folgt für die Schulneulinge, Schuljahr 2026/2027, geregelt: Schulpflichtig werden die Kinder, die in der Zeit 1. Juli 2019 bis einschließlich 30. Juni 2020 geboren sind. Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2020 geboren sind, werden als Kannschüler bezeichnet. Sie können auf Antrag in die Schule aufgenommen werden, wenn die erforderliche Schulfähigkeit gegeben ist. Die Entscheidung über die Aufnahme wird nach persönlicher Vorstellung durch die Schulleitung getroffen. Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden, müssen neu angemeldet werden. Die